Zum 01.07.2012 finden u. a. die Abrechnungen für die Sparten R, R VR, FS, FS VR für das Geschäftsjahr 2011 statt.
Ab dem Geschäftsjahr 2011 werden die Einzelaufstellungen und Nutzungsaufstellungen – für Hörfunk (Sparten R und R VR) und Fernsehen (Sparten FS und FS VR) erstmals getrennt ausgegeben.
Gemäß GEMA Verteilungsplan A Abschnitt IX. Ziffer 3. haben Sie die Möglichkeit u. a. für die o. g. Sparten innerhalb einer Frist von 6 Wochen, gerechnet vom Tage der Postaufgabe des Kontoauszuges an, eine Einzelaufstellung der verrechneten Werke, der Beteiligungsquote und der Beträge gegen Erstattung von EUR 1,02 EUR Schreibgebühren pro Seite anzufordern.
Zusätzlich zu dieser Einzelaufstellung können Sie u. a. in den o. g. Sparten für die verrechneten Werke gegen vorstehende Kostenerstattung eine gesonderte Nutzungsaufstellung des Senders, des Sendedatums, der genauen tatsächlichen Spieldauer und der Koeffizienten gemäß Abschnitt XIV. anfordern, soweit die GEMA von den Rundfunkanstalten und Sendeunternehmen die entsprechenden Angaben erhalten hat.
Ebenfalls können diese Aufstellungen auf unserer Webseite www.gema.de über den Menüpunkt Online-Service & Lizenzen im Bereich GEMA-Download nach einer erfolgten Anmeldung kostenfrei bezogen werden.
Quelle: GEMA
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