München, 28. November 2008. Nach Klageabweisung in erster Instanz durch das Arbeitsgericht Berlin (35 Ca 7741/07) hat das Landesarbeitsgericht Berlin in dieser Woche der Klage einer GEMA-Mitarbeiterin wegen angeblicher Diskriminierung stattgegeben. Die GEMA wird gegen das aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Urteil Revision einlegen.
Die Klägerin hatte Klage auf der Basis des zum 14.08.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingereicht, da sie sich aufgrund der Neubesetzung der Leitung der Direktion Personal mit einem Mann diskriminiert fühlte.
Das LAG Berlin stützt seine Entscheidung zugunsten der Klägerin im Wesentlichen darauf, die Stelle des Personaldirektors sei nicht ausgeschrieben worden...
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